Haushaltsauflösung

Entrümpelung - Haushaltsauflösung - Wohnungsauflösung

Unter einer Haushaltsauflösung versteht man die Räumung einer Wohnung, weswegen sie auch als Wohnungsauflösung bezeichnet wird. Alle Nebenräume wie Keller oder Dachboden gehören dazu. Nötig wird eine solche Haushaltsauflösungbeispielsweise beispielsweise nach einem Todesfall oder durch den Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim.

Eine Wohnungsauflösung kann vom Besitzer der Wohnung selbst durchgeführt werden. Gut erhaltene Möbel können gespendet oder über Internet-Marktplätze verkauft werden.

Zur Haushaltsauflösung gehört auch die Entsorgung unbrauchbarer Gegenstände – Entrümpelung genannt. Und hier stößt – vor allem bei großen Mengen und problematischem oder belastetem Sperrmüll – der Privatmann an seine Grenzen. Der speziell ausgebildetet und ausgerüstete Profi kann aber helfen.

Und keine Angst: Seriöse Anbieter für Wohnungsräumungen verpflichten sich, in der Wohnung oder im Sperrmüll gefundene Wertgegenstände und persönliche Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.